Überbauungsordnung Rotecheweid III

Öffentliche Mitwirkung zur Überbauungsordnung mit Zonenplanänderung "Rotecheweid III"

Die Überbauungsordnung mit Zonenplanänderung soll die baurechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Golfplatzes schaffen. Der Gemeinderat führt gestützt auf Artikel 58 des kantonalen Baugesetzes das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch.

Die Überbauungsordnung besteht auf dem Überbauungsplan, den Vorschriften sowie einem Erläuterungsbericht. Die Unterlagen liegen vom 22. Juli bis 21. August 2002 in der Gemeindeschreiberei Kiesen öffentlich auf. Vertreter der Gemeinde und der Golfplatzbetreiberin bzw. der Grundeigentümer sind zusätzlich wie folgt anwesend und stehen für Auskünfte zur Verfügung:

Im Rahmen der Mitwirkung ist jedermann eingeladen, Anregungen, Einwendungen etc. schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Kiesen einzureichen.

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Teilnahme-Möglichkeiten

Die Stellungnahmen müssen spätestens am 21. August 2002 bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Dies kann auf einer der folgenden Arten geschehen:

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